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Antragstellung
Projektvorschläge/Förderanträge können von Unternehmen oder Konsortien im Rahmen von jährlichen Aufrufen (Calls) bei der
Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (EAWI) eingereicht werden. Der Zeitraum für die Einreichung von Projektvorschlägen liegt in der Regel im ersten
Quartal eines Jahres. Allerdings liegen die Termine aus verwaltungstechnischen Gründen derzeit auch außerhalb dieses Zeitraums. Maßgeblich sind die von der EAWI mit dem Aufruf
veröffentlichten Daten. Alle Unterlagen wie der Aufruf und begleitende Unterlagen werden nur in englischer Sprache veröffentlicht. Alle Informationen können im Internet von den
Seiten der EAWI abgerufen werden (vgl. Rubrik "Links"). Die Kontaktstelle Niedersachsen stellt die Dokumente auf Nachfrage gerne mit deutschen Erläuterungen zur Verfügung.
Im Rahmen eines internen Bewertungsverfahrens werden unter Hinzuziehung externer Gutachter die besten Projektvorschläge des jeweiligen Aufrufs für eine Förderung ausgewählt.
Dabei werden bis 2013 jährlich durchschnittlich 65 Mio. EUR an Fördergeldern an erfolgreiche Projekte vergeben. Die Gelder werden bei entsprechendem Projektverlauf in ca. drei
Raten an die Konsortien bzw. Unternehmen ausgezahlt.
Maßgeblich für den Erfolg der eingereichten Projekte ist ausschließlich die Qualität der Projekte hinsichtlich des zu erwartenden Erfolgs (z. B. Verlagerungsvolumen, Einsparung
externer Kosten), der Eignung der Projektpartner (z. B. Kompetenzen, Kapazitäten) sowie der Darstellung des Projektes im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens (Verständlichkeit,
Glaubwürdigkeit, Professionalität). Es gilt, mit der Darstellung des geplanten Projektes das Auswahlgremium der Agentur sowie die Gutachter zu überzeugen.
Eine Benachrichtigung der Antragsteller über den Erfolg des Antrags erfolgt ca. vier Monate nach Annahmeschluss (Schließen des Calls). Mit der Benachrichtigung werden gleichzeitig
die Vertragsverhandlungen eröffnet. Nach Vertragsabschluss (ca. acht Monate nach Annahmeschluss) erfolgt die Auszahlung eines 30 %igen Vorschusses auf die Gesamtfördersumme, sofern
dieser in Anspruch genommen wird.
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